
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des Einzelfalles nicht in Betracht kommt.
Durch die Pflegereform 2008 wurden die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung spürbar angehoben und der Anspruch auf Unterstützung ausgeweitet.